Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Während des Aufenthaltes auf dem Elsen Hof übertragen die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Aufsichtsperson (z.B. der Kursleitung) die Aufsichtspflichten und -rechte, die diese wiederum an weitere Mitarbeiter (z.B. der zweiten Kursleitung) übertragen kann.

Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Kursleiterinnen und Kursleiter Folge zu leisten sowie die Hofregeln zu befolgen. Diese bespricht der Erziehungsberechtigte vor Beginn der Veranstaltung mit dem Teilnehmer ausführlich. Die Hofregeln hängen auf dem Hof aus.

Haftung

Der Elsen Hof schließt für Teilnehmende seiner Veranstaltungen keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle im Rahmen dieser. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.

Der Elsen Hof haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Der Elsen Hof haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Elsen Hofs gezeigt wird.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

Anmeldung zu Veranstaltungen

Die Anmeldung bestätigt gleichzeitig die Kenntnis darüber, dass wir im Rahmen von Veranstaltungen auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamen Gelände und gegebenenfalls bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit

Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben, in der Gruppe selbst Speisen und Getränke zubereiten und verköstigen sowie mit Werkzeugen wie Sägen, Bohrern und Hämmern arbeiten werden. Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden einer Veranstaltung zu gewährleisten. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind in vollem Umfang auf dem Anmeldebogen für die Veranstaltung bekannt zu machen.

Für Veranstaltungen im Rahmen von Kindergärten, Schulvereine und Schulklassen tragen die Betreuerinnen und Betreuer die Verantwortung dafür, etwaige Einschränkungen im Vorfeld dem Elsen Hof bekannt zu machen und abzustimmen.

Veranstaltungsrücktritt

Wenn die angemeldeten Personen Widererwarten nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz! Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn maximal 50% der Veranstaltungsgebühr, bei späterer Absage ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.

Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir, Ihnen nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück.

Absage / Abbruch / Verlegung der Veranstaltung

Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, bzw. auf unseren Sozialmedia wie Instagram oder Facebook ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.

Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich dem Umfange nach auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte.

Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Erwerber eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf.

Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid- 19-Pandemie, insbesondere im Falle von Mutationen des Corona-Virus), ist das Recht des Ticketinhabers bzw. Gastes, von dem Vertrag zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen.

Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. Wird die Veranstaltung – ggf. wiederholt – verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Der Ticketinhaber bzw. Gast kann jedoch die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe verlangen, wenn im Einzelfall die Verschiebung oder die Nachholung der Veranstaltung für ihn unzumutbar ist (z.B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin). Eine Unzumutbarkeit liegt nicht darin, dass die Veranstaltung – aus den vorstehend genannten Gründen – wiederholt verschoben wird.

Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.

Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft.

Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später – insbesondere nach Prüfung des Veranstalters, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann – erfolgt, und hat der Veranstalter die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nach den Regelungen nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch des Gastes auf Erstattung des Ticketpreises.

Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

Wunddesinfektion

Ab und an kommt es bei Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen bei uns zu kleineren Verletzungen. Diese werden von uns nach den aktuellen Erste Hilfe Standards versorgt. Wir verwenden in einem solchen Fall eine Isotonische Kochsalzlösung. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Rettungstransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.

Fotos

Während unserer Veranstaltungen entstehen häufig tolle Bilder von gemeinsamen Aktivitäten, die wir auch Ihnen gerne zur Verfügung stellen – wenn uns dies organisatorisch möglich ist. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn wir schöne Fotos auch auf unserer Homepage veröffentlichen und für Flyer, Prospekte, Öffentlichkeitsarbeit, etc. zum Thema Bauernhofpädagogik verwenden dürfen.

Auf diese Weise können wir interessierten Menschen Einblicke in unsere Arbeit geben.

Falls es Ihnen nicht recht sein sollte, dass Fotos von Ihren Kindern in dieser Weise veröffentlicht werden, sprechen Sie uns bitte darauf an!

Bei Veranstaltungen mit Kindergärten, Schulvereinen und Schulen bitten wir entsprechend die Betreuerinnen und Betreuer der Gruppen falls nötig das Einverständnis der Eltern einzuholen oder uns anzusprechen.

Datenschutz

Die persönlichen Identifizierungsdaten des Teilnehmers werden durch den Elsen Hof gespeichert, aber nicht offengelegt.

Weitergabe von Daten

Der Elsen Hof gibt nicht ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung die Daten an Dritte weiter.

Nutzungsdaten

Die unternehmensbezogenen bzw. personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen, werden zur Vertragsabwicklung verwendet.

Einwilligung

Nach §4 Abs.1-3 BDSG erklären Sie sich mit der Erhebung, Speicherung, und Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden, soweit dies für die Abwicklung des Geschäftszweckes notwendig ist.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Elsen Hof behält sich vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Rechtsverhältnis regelnde Bestimmungen zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

Anerkennung der AGB

Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Stand Februar 2024